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Gesellschaftswissenschaften |
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Gesellschaftswissenschaftliche Fächer am Gymnasium Bergkamen Den Stundentafeln für die Sekundarstufe I entsprechend werden am Gymnasium im Lernbereich Gesellschaftslehre die Fächer Geschichte, Erdkunde und Politik unterrichtet. Im Kurssystem der Oberstufe erweitern Pädagogik und Philosophie das Angebot des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes. Aus Politik wird das Fach Sozialwissenschaften. Art und Umfang der eingerichteten Kurse richten sich nach den durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgegebenen Pflichtbedingungen, den Möglichkeiten der Schule und den individuellen Wahlentscheidungen der Schülerinnen und Schüler.
Der Wahlen Qualen – Das Aufgabenfeld II (Gesellschaftswissenschaften) im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe Eine kleine Orientierungshilfe für Schülerinnen und Schüler
Das Angebot im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld besteht aus den Fächern Geschichte, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Pädagogik und Philosophie. Die Übersicht klammert die Frage der Einrichtung von Grund- und Leistungskursen aus. Sie konzentriert sich auf die elementaren Pflichtbedingungen.
Folgende Regelungen müssen beachtet werden:
1) Ein gesellschaftswissenschaftliches Fach muss in der Jahrgangsstufe 11 schriftlich belegt werden. Die Schriftlichkeit kann zum Halbjahr gewechselt werden.
2) Ein gesellschaftswissenschaftliches Fach muss bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13.2 durchgängig belegt werden. Es kann nur ein Fach sein, das bereits in 11.1 gewählt wurde. Alle 4 Kurse der Jahrgangsstufen 12 und 13 gehen in die Gesamtqualifikation ein und sind daher Bestandteil des Abiturs.
3) Ein gesellschaftswissenschaftliches Fach muss Abiturfach sein. Ausnahme: Religionslehre kann als Fach der Abiturprüfung das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten.
4) Geschichte und Sozialwissenschaften müssen im Umfang von jeweils zwei Grundkursen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Wer die Fächer in 11.1 nicht wählt, bekommt in der Jahrgangsstufe 13 zwei entsprechende neu eingerichtete Pflichtkurse.
5) Zwei Kurse in Philosophie können die Pflichtbelegung im Fach Religion ersetzen. Wer Philosophie als Ersatzfach für Religion in Betracht zieht, muss beachten, dass Philosophie allein dann nicht die Pflichtbedingung des durchgängig bis zur 13.2 belegten gesellschaftlichen Fachs erfüllt. Es sind zwei weitere Grundkurse in einem anderen Fach des Aufgabenfeldes notwendig.
Je nach Wahl erhöht oder vermindert sich die Zahl der in die Gesamtqualifikation einzubringenden Pflichtkurse im Grundkursbereich aus dem Aufgabenfeld II.
Es empfiehlt sich für die 11.1 grundsätzlich die Anwahl von zumindest zwei Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes, die auch im Hinblick auf die Schriftlichkeit erprobt werden sollten. Abwahlen können zum Halbjahr stattfinden. Eine Zuwahl von Fächern ist später nicht mehr möglich. Ausgenommen davon sind die oben angesprochenen Pflichtkurse in Geschichte und Sozialwissenschaften für die Schülerinnen und Schüler, die diese Fächer in 11.1 nicht gewählt haben.
Klaus-Dieter Diekmann Koordinator Gesellschaftswissenschaften
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